Anlass :
Mein Mailing bezüglich CM-Messung an "vergüteten" Estrichen
die Diskussion um meinen Info-Brief hat folgenden Hintergrund :
Frage:
Wir
messen an einem konventionellen Zementestrich konstant 3,0 DNS-%
über mehrere Tage,
eine CM-Messung ergibt 1,4 CM-% zur selben Zeit am selben
Estrich.
Wie sollen wir uns verhalten ?
Antwort : Ein konventioneller Zementestrich hat bei 1,5
DNS-812-% die Ausgleichsfeuchte erreicht und kann belegt werden.
Wenn der gemessene Wert über 2,8 DNS-% "hängen" bleibt, ist der
Zementestrich entweder noch nicht trocken weil die Raumluft zu
feucht ist, oder im Estrich sind "Beschleuniger" enthalten,
welche einen Teil des Anmachwassers binden.
Da solche Zusatzmittel in aller Regel Anmachwasser
temperaturabhängig binden, um die Belegereife vorzutäuschen,
werden bei meinen Messgeräten hohe Feuchtigkeiten angezeigt weil
diese mit meiner DNS-Methode mitgemessen werden. Eine CM-Messung
kann die "gebundenen" Anmachwassermengen nicht unbedingt
"erkennen" und gibt ggf. zu niedrige Messergebnisse aus.
Die Frage, ob die mit der CM-Methode gemessenen 1,4 CM-%
wirklich die Belegereife bzw. Ausgleichsfeuchte darstellen, kann
man in vielen Schadensberichten nachforschen, die monatlich
durch den Fachblätterwald rauschen. Bei Nutzungstemperaturen
verdampfen nämlich auch die "gebundenen" Anmachwassermengen, und
führen möglicherweise zu späten Schäden.
Wie sollen wir uns verhalten ?
Antwort : Haltet Euch an die Vorgaben der
Estrich-Hersteller, welche die Belegereife stets in CM-% angeben
und für den jeweiligen Estrich auch vorschreiben wie die
CM-Messung zu erfolgen hat. Mit diesen Vorgaben sind die CM-%-Empfehler auch verantwortlich,
wenn sich später herausstellt, daß der Estrich weiter trocknen,
und Anmachwasser gefährlich verdampfen lassen will !
Notiert alle Einzelheiten im
Baustellengeschehen und meldet schriftlich Bedenken an den
Bauherrn, weil ihr dem gemessenen CM-Grenzwert nicht traut.
Im Schadensfall könnt ihr dann auf die CM-Prüfvorgaben der
Estrichhersteller verweisen.
Wenn ihr aber Euch und dem Bauherrn das größte
Bau-Schadensrisiko ersparen wollt, messt mit meinen Messgeräten
an mehreren Stellen im Abstand mehrerer Tage bis kein Wasser
mehr aus dem Estrich verdunstet. Gleichzeitig schickt ihr mir
einen möglichst grossen Brocken des Estrichs um eine
Wärmeschrank-Prüfung vorzunehmen. Ihr bekommt dann eine Aussage
über den Ausgleichsfeuchtewert für genau diesen Estrich, der auf
meine Messgeräte angewandt werden kann, womit ihr sicher und
schnell die Belegereife beurteilen könnt.
Weil das Folgende nicht in einem Telefongespräch erörtert
werden kann, hier die Erklärung
Dass eine modifizierte CM-Messung, wie sie von manchen
Estrichherstellern vorgegeben wird, NICHT der klassischen, vom
BEB vorgegebenen, CM-Messung entspricht, ist klar. Unklar war
bisher, dass mit diesen modifizierten CM-Messungen eine
"Anerkennung" vor Gericht nicht möglich ist, weil diese
modifizierte CM-Messung eben NICHT den BEB-Vorgaben entspricht !
Herr Erning berichtet in Nürnberg darüber dass "nach seinen
Recherchen kein Estrichhersteller einen nachvollziehbaren Grund
für die Modifizierung der CM-Messung nennen konnte." (wörtlich :
"an den Haaren herbeigezogen" !)
Herr Erning berichtet auch darüber dass die klassische
CM-Messung NUR an konventionellem Zementestrich möglich
ist. Dass ein "konventioneller" Zementestrich eigentlich
nirgendwo mehr eingebaut wird, scheint nicht so wichtig zu sein.
So ganz nebenbei erfahren wir durch Herrn Erning offiziell in
derselben Veranstaltung auch dass Herr Schnell den allseits
bekannten "Aufschlag" von CIRCA ? 1,5 % auf das
CM-Zementestrich-Messergebnis, NUR auf den Zustand der
Belegereife bezog. Welcher Aufschlag hätte denn dann bei einer
"Nass-Messung" angerechnet werden müssen ?? - MIR braucht man
das nicht zu erklären - ich weiss wieviel ! - aber was denn nu ?
- "vergütete" Estriche kann man NICHT CM-Messen weil die
Estrichhersteller-Vorgaben nicht nachvollziehbar sind ! - was
ist denn der ca-. 1,5 %-Aufschlag von vor 20 Jahren ???
All diese Unstimmigkeiten brachten mich zu dem Entschluss, auch
die Handwerker, die mich derzeit verzweifelt anrufen, darüber zu
informieren dass eine CM-Messung an "vergüteten "
Zementestrichen NICHT automatisch gerichtssicher sein muss.
Dass die
CM-Messung auch an konventionellen Zementestrichen ihre Probleme
aufwirft kann man in der Bedienungsanleitung eines
CM-Herstellers nachlesen, der damit alle CM-Probleme an die
unwissenden Anwender abwälzt. Was es wirklich mit CM-Messfehlern
auf sich hat habe ich auf
meiner
Web-Seite versucht zu erklären.
Wie lange
will man noch die Estrichprobleme auf den Bodenleger abwälzen,
der im Zweifelsfall vor Gericht klein beigeben muss, weil er die
Zusammenhänge nicht kennt ?
Es gibt doch
beschleunigte Zementestriche die in kurzer Zeit trocken sind !
Dem W/Z-Wert sei's gedankt.
Mein
grösstes Problem ist es, einen Bodenleger, der um meinen Rat zur
Sanierung von Feuchteschäden fragt, darüber informieren zu
müssen, dass er keine Chance hat, im Nachhinein ein
vernünftiges, baustellengerechtes Urteil zu bekommen, weil für
FAST jeden Richter klar ist dass "AN DER CM-MESSUNG NACH WIE VOR
NIX VORBEIGEHT !" Es wird doch oft genug gepredigt ! Gottseidank
ist wenigstens EIN Richter mal stutzig geworden - und das
ausgerechnet auf der Estrich-Sachverständigen-Tagung in Nürnberg
!
oder auf
deutsch :
Ein halbwegs
des Lesens kundiger Rechtsanwalt kann in 5 Minuten JEDE
Carbid-Messung so auseinandernehmen dass sie nicht mal mehr für
den ursprünglichen Sinn des Carbids ausreicht :
Jemandem
heimzuleuchten ! ... und ich bin nicht der Erste der das SO
sagt und schreibt !
Walter
Denzel |