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Anlass : Mein Mailing bezüglich CM-Messung an "vergüteten" Estrichen
die Diskussion um meinen Info-Brief hat folgenden Hintergrund :

Frage:
Wir messen an einem konventionellen Zementestrich konstant 3,0 DNS-% über mehrere Tage,
eine CM-Messung ergibt 1,4 CM-% zur selben Zeit am selben Estrich.

Wie sollen wir uns verhalten ?
Antwort :  Ein konventioneller Zementestrich hat bei 1,5 DNS-812-% die Ausgleichsfeuchte erreicht und kann belegt werden. Wenn der gemessene Wert über 2,8 DNS-% "hängen" bleibt, ist der Zementestrich entweder noch nicht trocken weil die Raumluft zu feucht ist, oder im Estrich sind "Beschleuniger" enthalten, welche einen Teil des Anmachwassers binden.
Da solche Zusatzmittel in aller Regel Anmachwasser temperaturabhängig binden, um die Belegereife vorzutäuschen, werden bei meinen Messgeräten hohe Feuchtigkeiten angezeigt weil diese mit meiner DNS-Methode mitgemessen werden. Eine CM-Messung kann die "gebundenen" Anmachwassermengen nicht unbedingt "erkennen" und gibt ggf. zu niedrige Messergebnisse aus.
Die Frage, ob die mit der CM-Methode gemessenen 1,4 CM-% wirklich die Belegereife bzw. Ausgleichsfeuchte darstellen, kann man in vielen Schadensberichten nachforschen, die monatlich durch den Fachblätterwald rauschen. Bei Nutzungstemperaturen verdampfen nämlich auch die "gebundenen" Anmachwassermengen, und führen möglicherweise zu späten Schäden.

Wie sollen wir uns verhalten ?
Antwort :   Haltet Euch an die Vorgaben der Estrich-Hersteller, welche die Belegereife stets in CM-% angeben und für den jeweiligen Estrich auch vorschreiben wie die CM-Messung zu erfolgen hat. Mit diesen Vorgaben sind die CM-%-Empfehler auch verantwortlich, wenn sich später herausstellt, daß der Estrich weiter trocknen, und Anmachwasser gefährlich verdampfen lassen will ! Notiert alle Einzelheiten im Baustellengeschehen und meldet schriftlich Bedenken an den Bauherrn, weil ihr dem gemessenen CM-Grenzwert nicht traut.
Im Schadensfall könnt ihr dann auf die CM-Prüfvorgaben der Estrichhersteller verweisen.
Wenn ihr aber Euch und dem Bauherrn das größte Bau-Schadensrisiko ersparen wollt, messt mit meinen Messgeräten an mehreren Stellen im Abstand mehrerer Tage bis kein Wasser mehr aus dem Estrich verdunstet. Gleichzeitig schickt ihr mir einen möglichst grossen Brocken des Estrichs um eine Wärmeschrank-Prüfung vorzunehmen. Ihr bekommt dann eine Aussage über den Ausgleichsfeuchtewert für genau diesen Estrich, der auf meine Messgeräte angewandt werden kann, womit ihr sicher und schnell die Belegereife beurteilen könnt.

Weil das Folgende nicht in einem Telefongespräch erörtert werden kann, hier die Erklärung
Dass eine modifizierte CM-Messung, wie sie von manchen Estrichherstellern vorgegeben wird, NICHT der klassischen, vom BEB vorgegebenen, CM-Messung entspricht, ist klar. Unklar war bisher, dass mit diesen modifizierten CM-Messungen eine "Anerkennung" vor Gericht nicht möglich ist, weil diese modifizierte CM-Messung eben NICHT den BEB-Vorgaben entspricht !
Herr Erning berichtet in Nürnberg darüber dass "nach seinen Recherchen kein Estrichhersteller einen nachvollziehbaren Grund für die Modifizierung der CM-Messung nennen konnte." (wörtlich : "an den Haaren herbeigezogen" !)
Herr Erning berichtet auch darüber dass die klassische CM-Messung NUR an konventionellem Zementestrich möglich ist. Dass ein "konventioneller" Zementestrich eigentlich nirgendwo mehr eingebaut wird, scheint nicht so wichtig zu sein.
So ganz nebenbei erfahren wir durch Herrn Erning offiziell in derselben Veranstaltung auch dass Herr Schnell den allseits bekannten "Aufschlag" von CIRCA ? 1,5 % auf das CM-Zementestrich-Messergebnis, NUR auf den Zustand der Belegereife bezog. Welcher Aufschlag hätte denn dann bei einer "Nass-Messung" angerechnet werden müssen ?? - MIR braucht man das nicht zu erklären - ich weiss wieviel ! - aber was denn nu ? - "vergütete" Estriche kann man NICHT CM-Messen weil die Estrichhersteller-Vorgaben nicht nachvollziehbar sind ! - was ist denn der ca-. 1,5 %-Aufschlag von vor 20 Jahren ???

All diese Unstimmigkeiten brachten mich zu dem Entschluss, auch die Handwerker, die mich derzeit verzweifelt anrufen, darüber zu informieren dass eine CM-Messung an "vergüteten " Zementestrichen NICHT automatisch gerichtssicher sein muss.

Dass die CM-Messung auch an konventionellen Zementestrichen ihre Probleme aufwirft kann man in der Bedienungsanleitung eines CM-Herstellers nachlesen, der damit alle CM-Probleme an die unwissenden Anwender abwälzt. Was es wirklich mit CM-Messfehlern auf sich hat habe ich auf  meiner Web-Seite versucht zu erklären.

Wie lange will man noch die Estrichprobleme auf den Bodenleger abwälzen, der im Zweifelsfall vor Gericht klein beigeben muss, weil er die Zusammenhänge nicht kennt ?
 

Es gibt doch beschleunigte Zementestriche die in kurzer Zeit trocken sind ! Dem W/Z-Wert sei's gedankt.

Mein grösstes Problem ist es, einen Bodenleger, der um meinen Rat zur Sanierung von Feuchteschäden fragt, darüber informieren zu müssen, dass er keine Chance hat, im Nachhinein ein vernünftiges, baustellengerechtes Urteil zu bekommen, weil für FAST jeden Richter klar ist dass "AN DER CM-MESSUNG NACH WIE VOR NIX VORBEIGEHT !" Es wird doch oft genug gepredigt ! Gottseidank ist wenigstens EIN Richter mal stutzig geworden - und das ausgerechnet auf der Estrich-Sachverständigen-Tagung in Nürnberg !

oder auf deutsch :

Ein halbwegs des Lesens kundiger Rechtsanwalt kann in 5 Minuten JEDE Carbid-Messung so auseinandernehmen dass sie nicht mal mehr für den ursprünglichen Sinn des Carbids ausreicht :

Jemandem heimzuleuchten !  ... und ich bin nicht der Erste der das SO sagt und schreibt !

  Walter Denzel

 

 

 

   DNS-Feuchtemessung
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Walter Denzel
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