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                                Anlass :
                                Mein Mailing bezüglich CM-Messung an "vergüteten" Estrichendie Diskussion um meinen Info-Brief hat folgenden Hintergrund :
 
                                Frage:Wir
                                messen an einem konventionellen Zementestrich konstant 3,0 DNS-%
                                über mehrere Tage,
 eine CM-Messung ergibt 1,4 CM-% zur selben Zeit am selben
                                Estrich.
 
                                
                                Wie sollen wir uns verhalten ?Antwort :  Ein konventioneller Zementestrich hat bei 1,5
                                DNS-812-% die Ausgleichsfeuchte erreicht und kann belegt werden.
                                Wenn der gemessene Wert über 2,8 DNS-% "hängen" bleibt, ist der
                                Zementestrich entweder noch nicht trocken weil die Raumluft zu
                                feucht ist, oder im Estrich sind "Beschleuniger" enthalten,
                                welche einen Teil des Anmachwassers binden.
 Da solche Zusatzmittel in aller Regel Anmachwasser
                                temperaturabhängig binden, um die Belegereife vorzutäuschen,
                                werden bei meinen Messgeräten hohe Feuchtigkeiten angezeigt weil
                                diese mit meiner DNS-Methode mitgemessen werden. Eine CM-Messung
                                kann die "gebundenen" Anmachwassermengen nicht unbedingt
                                "erkennen" und gibt ggf. zu niedrige Messergebnisse aus.
 Die Frage, ob die mit der CM-Methode gemessenen 1,4 CM-%
                                wirklich die Belegereife bzw. Ausgleichsfeuchte darstellen, kann
                                man in vielen Schadensberichten nachforschen, die monatlich
                                durch den Fachblätterwald rauschen. Bei Nutzungstemperaturen
                                verdampfen nämlich auch die "gebundenen" Anmachwassermengen, und
                                führen möglicherweise zu späten Schäden.
 
                                
                                Wie sollen wir uns verhalten ?Antwort :   Haltet Euch an die Vorgaben der
                                Estrich-Hersteller, welche die Belegereife stets in CM-% angeben
                                und für den jeweiligen Estrich auch vorschreiben wie die
                                CM-Messung zu erfolgen hat. Mit diesen Vorgaben sind die CM-%-Empfehler auch verantwortlich,
                                wenn sich später herausstellt, daß der Estrich weiter trocknen,
                                und Anmachwasser gefährlich verdampfen lassen will !
                                Notiert alle Einzelheiten im
                                Baustellengeschehen und meldet schriftlich Bedenken an den
                                Bauherrn, weil ihr dem gemessenen CM-Grenzwert nicht traut.
 Im Schadensfall könnt ihr dann auf die CM-Prüfvorgaben der
                                Estrichhersteller verweisen.
 Wenn ihr aber Euch und dem Bauherrn das größte
                                Bau-Schadensrisiko ersparen wollt, messt mit meinen Messgeräten
                                an mehreren Stellen im Abstand mehrerer Tage bis kein Wasser
                                mehr aus dem Estrich verdunstet. Gleichzeitig schickt ihr mir
                                einen möglichst grossen Brocken des Estrichs um eine
                                Wärmeschrank-Prüfung vorzunehmen. Ihr bekommt dann eine Aussage
                                über den Ausgleichsfeuchtewert für genau diesen Estrich, der auf
                                meine Messgeräte angewandt werden kann, womit ihr sicher und
                                schnell die Belegereife beurteilen könnt.
 
 Weil das Folgende nicht in einem Telefongespräch erörtert
                                werden kann, hier die Erklärung
 Dass eine modifizierte CM-Messung, wie sie von manchen
                                Estrichherstellern vorgegeben wird, NICHT der klassischen, vom
                                BEB vorgegebenen, CM-Messung entspricht, ist klar. Unklar war
                                bisher, dass mit diesen modifizierten CM-Messungen eine
                                "Anerkennung" vor Gericht nicht möglich ist, weil diese
                                modifizierte CM-Messung eben NICHT den BEB-Vorgaben entspricht !
 Herr Erning berichtet in Nürnberg darüber dass "nach seinen
                                Recherchen kein Estrichhersteller einen nachvollziehbaren Grund
                                für die Modifizierung der CM-Messung nennen konnte." (wörtlich :
                                "an den Haaren herbeigezogen" !)
 Herr Erning berichtet auch darüber dass die klassische
                                CM-Messung NUR an konventionellem Zementestrich möglich
                                ist. Dass ein "konventioneller" Zementestrich eigentlich
                                nirgendwo mehr eingebaut wird, scheint nicht so wichtig zu sein.
 So ganz nebenbei erfahren wir durch Herrn Erning offiziell in
                                derselben Veranstaltung auch dass Herr Schnell den allseits
                                bekannten "Aufschlag" von CIRCA ? 1,5 % auf das
                                CM-Zementestrich-Messergebnis, NUR auf den Zustand der
                                Belegereife bezog. Welcher Aufschlag hätte denn dann bei einer
                                "Nass-Messung" angerechnet werden müssen ?? - MIR braucht man
                                das nicht zu erklären - ich weiss wieviel ! - aber was denn nu ?
                                - "vergütete" Estriche kann man NICHT CM-Messen weil die
                                Estrichhersteller-Vorgaben nicht nachvollziehbar sind ! - was
                                ist denn der ca-. 1,5 %-Aufschlag von vor 20 Jahren ???
 
 All diese Unstimmigkeiten brachten mich zu dem Entschluss, auch
                                die Handwerker, die mich derzeit verzweifelt anrufen, darüber zu
                                informieren dass eine CM-Messung an "vergüteten "
                                Zementestrichen NICHT automatisch gerichtssicher sein muss.
 
                                Dass die
                                CM-Messung auch an konventionellen Zementestrichen ihre Probleme
                                aufwirft kann man in der Bedienungsanleitung eines
                                CM-Herstellers nachlesen, der damit alle CM-Probleme an die
                                unwissenden Anwender abwälzt. Was es wirklich mit CM-Messfehlern
                                auf sich hat habe ich auf 
                                meiner
                                Web-Seite versucht zu erklären. 
                                Wie lange
                                will man noch die Estrichprobleme auf den Bodenleger abwälzen,
                                der im Zweifelsfall vor Gericht klein beigeben muss, weil er die
                                Zusammenhänge nicht kennt ?
 
                                Es gibt doch
                                beschleunigte Zementestriche die in kurzer Zeit trocken sind !
                                Dem W/Z-Wert sei's gedankt. 
                                Mein
                                grösstes Problem ist es, einen Bodenleger, der um meinen Rat zur
                                Sanierung von Feuchteschäden fragt, darüber informieren zu
                                müssen, dass er keine Chance hat, im Nachhinein ein
                                vernünftiges, baustellengerechtes Urteil zu bekommen, weil für
                                FAST jeden Richter klar ist dass "AN DER CM-MESSUNG NACH WIE VOR
                                NIX VORBEIGEHT !" Es wird doch oft genug gepredigt ! Gottseidank
                                ist wenigstens EIN Richter mal stutzig geworden - und das
                                ausgerechnet auf der Estrich-Sachverständigen-Tagung in Nürnberg
                                ! 
                                oder auf
                                deutsch : 
                                Ein halbwegs
                                des Lesens kundiger Rechtsanwalt kann in 5 Minuten JEDE
                                Carbid-Messung so auseinandernehmen dass sie nicht mal mehr für
                                den ursprünglichen Sinn des Carbids ausreicht : 
                                Jemandem
                                heimzuleuchten !  ... und ich bin nicht der Erste der das SO
                                sagt und schreibt ! 
                                  Walter
                                Denzel |