Uns
ist klar, daß das Thema Feuchtemessung bei vielen Beteiligten
unangenehme Emotionen weckt, weshalb die ständigen Querelen
vielerorts lästig empfunden werden, jedoch machen mir Reaktionen auf
die “gemeinsame Erklärung” aus dem Estrichleger-Kreis Mut, die
folgenden Zeilen zu veröffentlichen, weil man erkennt, daß bei der
momentanen Baustellenpraxis weitere “unerklärbare” Schadensfälle
vorprogrammiert sind.
Erklärte
Unsicherheit bei Estrichfeuchte-Messungen.
Elektrische
Feuchtemessungen sollen (trotz neutral geprüfter DNS-Messgenauigkeit)
nur Vormessungen sein - obwohl CM-Messungen fehlerhaft sind !
Auf dieser Basis
kann weder der Estrichleger noch der Bodenleger arbeiten, zumal eine
seriöse Prüfung der CM-Messgenauigkeit in allen Fällen negativ
ausfiel, weil sie garnicht richtig geprüft werden kann !
Wenn man schon
nicht akzeptiert, dass mein Feuchtemessgerät das einzige geprüfte
Baustellen-Feuchtemessgerät ist, dann möge man doch endlich mal eine
gemeinsame Basis für eine nachvollziehbare Feuchtemessung
vorschreiben, indem man die Darr-Prüfung als das Mass der Dinge
ansetzt. Da gibt es nur den Wasseranteil in einem Estrich , um den
es letztendlich geht, zu bewerten, und nicht emotional
unterschiedliche CM-Glaubensfragen “gesundzubeten”.
Ein elektrisches
Feuchtemessgerät muss dann nachweisen dass es Darr-Werte möglichst
genau ausgeben kann, - (Originaltext einer CM-Bedienungsanleitung :
“Ein systematischer Zusammenhang zwischen den mit dem CM-Gerät und
dem Trockenschrank ermittelten Feuchtewerten scheint aber nicht zu
bestehen“ !)
Dann braucht die
Industrie keine waghalsigen CM-Grenzwerte für ihre jeweiligen
Estriche und Ausgleichsmassen angeben. Dann hätte jeder die
Möglichkeit altbekannte Grenz-Feuchtewerte für die jeweilige
Baustelle anzusetzen, ohne komplett verwirrende CM-Umrechnugsformeln
beachten zu müssen, die er im Schadensfall nicht einmal
interpretieren kann.
Ich halte es auch,
und gerade für Estrich-Hersteller, für höchst gefährlich, eine
Messmethode “vorzuschreiben”, die nachweislich falsch ist, denn dann
haben die Gewerke, bei denen der Schadensfall eintritt, die
Möglichkeit, wegen falscher Vorgaben den Estrich-Hhersteller mit ins
Schiffbruch-Boot zu nehmen, und dabei ggf. sogar auch noch gut
rauszukommen ! (richterliche Erkenntnisse anlässlich der
Estrich-Fachtagung 11/06 in Nürnberg)
Lassen sie uns doch
die Realität im Auge behalten :
Wahr ist, dass eine
Zementestrichmischung mit CEM-I-Qualitäten schon nach 4 Tagen um 0,8
% WENIGER freies, und demnach gefährliches Anmachwasser aufweist,
als eine CEM-II-Zementqualität, die meistens in Estrichmischungen
verwendet wird, weil sie billiger ist.
Wahr ist, dass
JEDE Estrichmischung in einem Raum einen wechselnden Wassergehalt
aufweisen MUSS, weil der Estrichleger den Wassergehalt der
Sandmischung nicht genau feststellen kann. Feuchtemessungen im
Sandhaufen zeigen, daß 2,0 bis 5,0
% Wassergehalt möglich sind. D.h. daß Feuchteunterschiede von 3,0
Prozent in einer 100-kg-Estrichmischung möglich sind ! (0,5 % mehr
oder weniger Wasser im Estrich entscheiden aber über
Sein-oder-Nicht-Mehr-Sein eines Bodenlegers !)
Wenn wir also davon
ausgehen, dass der Wassergehalt in einer Estrichmischung nur um 1,0
Prozent differieren kann, hat die Beurteilung der Belegereife durch
den Bodenleger an EINER CM-Messung auf 100 m² einfach
suizid-Charakter !
(Beweis : viele Schadensfälle TROTZ CM-Messung)
Mindestens ZWEI
der vorgenannten Fakten bescheren G-812-Anwendern “unverständliche”,
elektrische Messergebnisse, die plötzlich erklärbar werden !
Dass der
Wasserdampf, bzw. der daraus resultierende Wasserdampf-Druck in der
Estrichmasse der eigentliche Schadensverursacher ist, wird in
einschlägigen Regelwerken konsequent NICHT beachtet. (weil man
dann erkennen muss, dass eine CM-Messung diese Schadensverursacher gar nicht berücksichtigen KANN ?)
...
und noch ein Hinweis zur 1,8 CM-%-Belege-Reife an heizbaren
Estrichen :
Nur der Bauherr entscheidet mit seinen Heiz-Gewohnheiten, ob auch
die 1,8 oder 0,3-CM-% Rest-Feuchte-Menge aus dem Estrich gefährlich
verdampfen will, indem er einfach mal am Heiz-Knopf dreht ! Dann
wollen in sehr kurzer Zeit, ca. 2 LITER Anmachwasser aus 1 m² /
5-cm-Estrich verdampfen, wenn der Zementestrich bei
"erlaubten" 1,8 CM-% belegt wurde !
...was
kein einziger Klebstoff oder Spachtelmasse oder Bodenbelag
"aushält" !
(Die meisten Feuchteschäden "passieren" deshalb bei
beheizbaren Estrichen !)
Erst ab diesem
Punkt aller Überlegungen beginnen die Fragen über die
“Handwerklichen Fehler bei einer CM-Messung” (wie es Herr Hart in
einer Fachzeitschrift mal vorsichtig ausgedrückt hat) eine Rolle zu
spielen !
Meiner Meinung nach
hätte folgende gemeinsame Erklärung ALLER Berufsverbände so
aussehen können :
Bauherren bemühen
sich Bodenbeläge während der Rohbauphase zu wählen, damit
Architekten das geeignete Fussboden-Niveau errechnen können, um
Mehrhöhen in der Estrichschicht zu vermeiden, welche die
Trocknungszeit (auch bei Schnellzement - und “beschleunigten”
Zementestrichen) unkalkulierbar verzögern, und andere wesentliche
Eigenschaften der Lastausgleichsschicht beeinflussen.
Stukkateure und
Maler werden dafür sorgen, daß so wenig wie möglich Wasser
eingetragen wird, um Trocknungszeiten kontrollierbar zu machen.
Estrichleger
versuchen den Wassergehalt einer Estrichmischung auf das notwendige
Maß zu beschränken, indem die Wasserzugabemenge so genau wie
möglich dosiert wird, damit die Verarbeitbarkeit optimal ist, und
die Trocknungszeit so kurz wie möglich. (direkte
Wasserschlauchanwendung ausgeschlossen weil 0,5 L mehr oder weniger
tötlich sein können).
Die Zementqualität
wird nachweislich so gewählt dass so wenig wie möglich Wasser im
Estrich zurückgehalten wird, das später (bei ansteigenden
Nutzungs-Temperaturen) durch “verzögertes” Verdampfen zum Schaden
führen könnte.
Der
Estrich-Hersteller wird an baustellenbezogenen Estrich-Prismen
Qualitätsprüfungen durchführen und dokumentieren.
Heizungsbauer
werden die Heizschlangen so verlegen dass dieselben stets höchstens
im unteren Drittel der Estrichschicht zu liegen kommen. Die
Heizungs-Funktionsprüfung muss abgeschlossen sein, bevor
Feuchtigkeitsmessungen stattfinden, weil die Estrichschicht nicht
gleichmäßig warm werden kann (um das Anmachwasser gleichmäßig
verdunsten zu lassen), und sich der Feuchtegehalt während der
Heizungs-Funktionsprüfung höchst ungleichmäßig verteilt
(Temperaturgefälle über kürzeste Distanzen [siehe Infrarot-Fotos]).
Feuchte-Grenzwerte
sind in DARR-% (Gewichts-oder Masse-% im Trockenschrankverfahren bei
42°C ermittelt) anzugeben, die nachvollziehbar sind und allseits
anerkannt werden. Baustellen-Messgeräte müssen den Nachweis führen,
dass sie Darr-%-Werte möglichst genau ausgeben können.
Feuchtegrenzwerte
an Estrichen dürfen nur bei 40 - 45° C ermittelt werden weil 105°
C-Trocknungstemperaturen bei unterschiedlichem “Nass”-Feuchtegehalt
zu stark unterschiedlichem “Trocken”-Feuchtegehalt führen !
(baustellengerechte Trocknungstemperatur - Ausgleichsfeuchte = 100
%)
Welche, von allen
o.g. Baustellenbedingungen, kann eigentlich der Bodenleger wirklich
beurteilen oder dafür Verantwortung übernehmen ???
Und dann noch ein
Tip, der Versicherungsrisiken entscheidend minimieren würde :
Die
Baustellenbedingungen werden durch eine Hilfskraft so kontrolliert
dass eine Woche nach der Estrichverlegung regelmäßige Stosslüftung oder
fachgerechte, künstliche Raumluftentfeuchtung stattfindet.
(Raumluftentfeuchtung beginnt an der Decke, über die Wände zur
Estrichebene, weil wasserdampfgesättigte Raumluft kalt wird, und
nach unten sinkt) (der Estrich trocknet als Letzter !)
Während der
künstlichen Raumluftentfeuchtung macht eine Feuchtemessung wenig
Sinn, weil das normale, vertikale Feuchtegefälle stark vergrößert
wird (Unten nass - oben ganz trocken). Während der Probe-Heizphase
macht eine Feuchtemessung keinen Sinn, weil der Feuchtegehalt in der
Estrichschicht komplett verschoben wird (Feuchtegefälle horizontal
und vertikal). Eine Estrichfeuchte-Messung macht erst ca. 1 Woche
nach dem Abstellen des Heizkreislaufs oder der Raumluftentfeuchtung
Sinn.
Die Hilfskraft wird
Sorge tragen dass auf der Estrichschicht keine Abdeckplanen liegen
und abgestellte Ausbaugegenstände so gelagert werden, dass eine
Trocknung des Estrichs möglich wird. Wenn das Lagern von
Einbauteilen direkt auf dem Estrich erfolgen muss, werden die
betreffenden Flächen im Messprotokoll markiert damit eine mögliche
Schadensquelle später lokalisiert werden kann. (Digital-Fotos können
ruhig schlafen lassen !)
Während dieser
wichtigsten Trocknungsmassnahme wird der Feuchtegehalt im Estrich an
markierten Messpunkten mit einem elektrischen Messgerät ermittelt
und im Messprotokoll notiert damit die Belegereife für den
vorgesehenen Nutzbodenbelag erkannt und im Bau-Ablaufplan erfasst
werden kann. (planbare Trocknungszeit)
Ein Messprotokoll
(Raumskizze mit eingezeichneten Messpunkten und
Feuchte-Messergebnissen) ist PFLICHT, damit auch der Bauherr
erkennen kann wo ein Feuchterisiko vorliegt, und ggf. später, eine
mögliche Schadensursache gefunden werden kann.
Kleber - und
Oberbelags-Hersteller sollen darstellen, bei welchem
DARR-Feuchtegehalt eine Schädigung der Ausgleichsmasse,
Kleber/Mörtelschicht, Oberbodenbelag möglich ist, damit der
Bodenleger die Belegereife des Estrichs für den vorgesehenen
Bodenbelag bewerten kann.
Feuchte-Grenzwerte in Darr-% für
un-beheizbare Estriche :
Naturstein/Fliesen
|
Textile |
Parkett |
Linoleum |
Zement-Estrich: |
2,5
|
2,3 |
2,0 |
1,8 |
Calciumsulfat-Fliess-Estrich: |
1,0
|
0,8 |
0,5 |
0,3 |
Bodenleger werden
den vorgesehenen Bodenbelag dann verlegen wenn der Feuchtegehalt im
Estrich so weit gesunken ist, dass er den vorgesehenen
Nutzbodenbelag nicht mehr schädigen kann. (Vorschlag :
“institutionalisierte Vertreter des Estrichleger-Handwerks” sollten
ihre Tätigkeit von der Schadensbearbeitung auf die
Schadensvermeidung verlagern, indem sie solche
Material-Feuchte-Verträglichkeits-Prüfungen für alle Beteiligten
durchführen !!!!)
Sofern diese BBB
(Belegereife-Beurteilungs-Bedingungen) nicht klar sind, muss das
betreffende Gewerk eine Mängelanzeige beim Bauherrn einreichen, um
sich gegen Schadensersatzklagen zu schützen.
Walter
Denzel , Malermeister
Sachverständiger für Betonsanierung im Kraftwerksbau
Sachverständiger des Farbengrosshandels
N.S.
... wenn wir schon
dabei sind : was sagt eigentlich ein Mediziner zu der aktuellen
Notwendigkeit mehrere 100 Liter Wasser in einem Estrich dauerhaft ??
einzusperren ?
... und was sagt
ein Wohnklima-Experte zu Innenwänden an denen Schimmelpilze wachsen
??? (Kältebrücken ??? - oder immer noch nur die dumme Hausfrau, die
nicht richtig lüften kann ?)
... und warum sind
Schadensfälle auch bei der “relativen Luftfeuchte”-Messung
aufgetreten ? (wenn das Anmachwasser “gebunden” wird, kann es auch
keine erhöhten Feuchtewerte im Bohrloch anzeigen, weil noch keine
wesentliche Temperaturerhöhung stattfindet !)
Schade, dass diese
unnötige Auseinandersetzung jetzt doch öffentlich ausgefochten
werden muss. Aus Glaubwürdigkeitsgründen kann ich aber diese
Auseinandersetzung nicht mehr verhindern, - was mir meine Kunden
nachsehen mögen - ich habe viel zu lange gehofft dass sich das
kleine EinMalEins der Bauphysik durchsetzen würde.
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