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Zum Thema “Fachverbände sind sich einig”

Uns ist klar, daß das Thema Feuchtemessung bei vielen Beteiligten unangenehme Emotionen weckt, weshalb die ständigen Querelen vielerorts lästig empfunden werden, jedoch machen mir Reaktionen auf die “gemeinsame Erklärung” aus dem Estrichleger-Kreis Mut, die folgenden Zeilen zu veröffentlichen, weil man erkennt, daß bei der momentanen Baustellenpraxis weitere “unerklärbare” Schadensfälle vorprogrammiert sind.

Erklärte Unsicherheit bei Estrichfeuchte-Messungen.

Elektrische Feuchtemessungen sollen (trotz neutral geprüfter DNS-Messgenauigkeit) nur Vormessungen sein  -  obwohl CM-Messungen fehlerhaft sind !

Auf dieser Basis kann weder der Estrichleger noch der Bodenleger arbeiten, zumal eine seriöse Prüfung der CM-Messgenauigkeit in allen Fällen negativ ausfiel, weil sie garnicht richtig geprüft werden kann !

Wenn man schon nicht akzeptiert, dass mein Feuchtemessgerät das einzige geprüfte Baustellen-Feuchtemessgerät ist, dann möge man doch endlich mal eine gemeinsame Basis für eine nachvollziehbare Feuchtemessung vorschreiben, indem man die Darr-Prüfung als das Mass der Dinge ansetzt. Da gibt es nur den Wasseranteil in einem Estrich , um den es letztendlich geht, zu bewerten, und nicht emotional unterschiedliche CM-Glaubensfragen “gesundzubeten”.

Ein elektrisches Feuchtemessgerät muss dann nachweisen dass es Darr-Werte möglichst genau ausgeben kann, -  (Originaltext einer CM-Bedienungsanleitung : “Ein systematischer Zusammenhang zwischen den mit dem CM-Gerät und dem Trockenschrank ermittelten Feuchtewerten scheint aber nicht zu bestehen“ !)

Dann braucht die Industrie keine waghalsigen CM-Grenzwerte für ihre jeweiligen Estriche und Ausgleichsmassen angeben. Dann hätte jeder die Möglichkeit altbekannte Grenz-Feuchtewerte für die jeweilige Baustelle anzusetzen, ohne komplett verwirrende CM-Umrechnugsformeln beachten zu müssen, die er im Schadensfall nicht einmal interpretieren kann.

Ich halte es auch, und gerade für Estrich-Hersteller, für höchst gefährlich, eine Messmethode “vorzuschreiben”, die nachweislich falsch ist, denn dann haben die Gewerke, bei denen der Schadensfall eintritt, die Möglichkeit, wegen falscher Vorgaben den Estrich-Hhersteller mit ins Schiffbruch-Boot zu nehmen, und dabei ggf. sogar auch noch gut rauszukommen ! (richterliche Erkenntnisse anlässlich der Estrich-Fachtagung 11/06 in Nürnberg)

Lassen sie uns doch die Realität im Auge behalten :

Wahr ist, dass eine Zementestrichmischung mit CEM-I-Qualitäten schon nach 4 Tagen um 0,8 %  WENIGER  freies, und demnach gefährliches Anmachwasser aufweist, als eine  CEM-II-Zementqualität, die meistens in Estrichmischungen verwendet wird, weil sie billiger ist.

Wahr ist, dass  JEDE  Estrichmischung in einem Raum einen wechselnden Wassergehalt aufweisen  MUSS, weil der Estrichleger den Wassergehalt der Sandmischung nicht genau feststellen kann. Feuchtemessungen im Sandhaufen zeigen, daß 2,0 bis 5,0 % Wassergehalt möglich sind. D.h. daß Feuchteunterschiede von 3,0 Prozent in einer 100-kg-Estrichmischung möglich sind ! (0,5 % mehr oder weniger Wasser im Estrich entscheiden aber über Sein-oder-Nicht-Mehr-Sein eines Bodenlegers !)

Wenn wir also davon ausgehen, dass der Wassergehalt in einer Estrichmischung nur um 1,0 Prozent differieren kann, hat die Beurteilung der Belegereife durch den Bodenleger an  EINER  CM-Messung auf 100 m² einfach suizid-Charakter ! 
(Beweis : viele Schadensfälle  TROTZ  CM-Messung)

Mindestens  ZWEI  der vorgenannten Fakten bescheren G-812-Anwendern “unverständliche”, elektrische Messergebnisse, die plötzlich erklärbar werden !

Dass der Wasserdampf, bzw. der daraus resultierende Wasserdampf-Druck in der Estrichmasse der eigentliche Schadensverursacher ist, wird in einschlägigen Regelwerken konsequent  NICHT  beachtet. (weil man dann erkennen muss, dass eine CM-Messung diese Schadensverursacher gar nicht berücksichtigen  KANN  ?)

... und noch ein Hinweis zur 1,8 CM-%-Belege-Reife an heizbaren Estrichen :
Nur der Bauherr entscheidet mit seinen Heiz-Gewohnheiten, ob auch die 1,8 oder 0,3-CM-% Rest-Feuchte-Menge aus dem Estrich gefährlich verdampfen will, indem er einfach mal am Heiz-Knopf dreht ! Dann wollen in sehr kurzer Zeit, ca. 2 LITER Anmachwasser aus 1 m² / 5-cm-Estrich verdampfen, wenn der Zementestrich bei "erlaubten" 1,8 CM-% belegt wurde !

...was kein einziger Klebstoff oder Spachtelmasse oder Bodenbelag "aushält" !
(Die meisten Feuchteschäden "passieren" deshalb bei beheizbaren Estrichen !)

Erst ab diesem Punkt aller Überlegungen beginnen die Fragen über die “Handwerklichen Fehler bei einer CM-Messung” (wie es Herr Hart in einer Fachzeitschrift mal vorsichtig ausgedrückt hat) eine Rolle zu spielen !

Meiner Meinung nach hätte folgende gemeinsame Erklärung  ALLER  Berufsverbände so aussehen können :

Bauherren bemühen sich Bodenbeläge während der Rohbauphase zu wählen, damit Architekten das geeignete Fussboden-Niveau errechnen können, um Mehrhöhen in der Estrichschicht zu vermeiden, welche die Trocknungszeit (auch bei Schnellzement - und “beschleunigten” Zementestrichen) unkalkulierbar verzögern, und andere wesentliche Eigenschaften der Lastausgleichsschicht beeinflussen.

Stukkateure und Maler werden dafür sorgen, daß so wenig wie möglich Wasser eingetragen wird, um Trocknungszeiten kontrollierbar zu machen.

Estrichleger versuchen den Wassergehalt einer Estrichmischung auf das notwendige Maß zu beschränken, indem die Wasserzugabemenge so genau wie möglich dosiert wird, damit die Verarbeitbarkeit optimal ist, und die Trocknungszeit so kurz wie möglich. (direkte Wasserschlauchanwendung ausgeschlossen weil 0,5 L mehr oder weniger tötlich sein können).

Die Zementqualität wird nachweislich so gewählt dass so wenig wie möglich Wasser im Estrich zurückgehalten wird, das später (bei ansteigenden Nutzungs-Temperaturen) durch “verzögertes” Verdampfen zum Schaden führen könnte.

Der Estrich-Hersteller wird an baustellenbezogenen Estrich-Prismen Qualitätsprüfungen durchführen und dokumentieren.

Heizungsbauer werden die Heizschlangen so verlegen dass dieselben stets höchstens im unteren Drittel der Estrichschicht zu liegen kommen. Die Heizungs-Funktionsprüfung muss abgeschlossen sein, bevor Feuchtigkeitsmessungen stattfinden, weil die Estrichschicht nicht gleichmäßig warm werden kann (um das Anmachwasser gleichmäßig verdunsten zu lassen), und sich der Feuchtegehalt während der Heizungs-Funktionsprüfung höchst ungleichmäßig verteilt (Temperaturgefälle über kürzeste Distanzen [siehe Infrarot-Fotos]).

Feuchte-Grenzwerte sind in DARR-% (Gewichts-oder Masse-% im Trockenschrankverfahren bei 42°C ermittelt) anzugeben, die nachvollziehbar sind und allseits anerkannt werden. Baustellen-Messgeräte müssen den Nachweis führen, dass sie Darr-%-Werte möglichst genau ausgeben können.

Feuchtegrenzwerte an Estrichen dürfen nur bei 40 - 45° C ermittelt werden weil 105° C-Trocknungstemperaturen bei unterschiedlichem “Nass”-Feuchtegehalt zu stark unterschiedlichem “Trocken”-Feuchtegehalt führen ! (baustellengerechte Trocknungstemperatur - Ausgleichsfeuchte = 100 %)

Welche, von allen o.g. Baustellenbedingungen, kann eigentlich der Bodenleger wirklich beurteilen oder dafür Verantwortung übernehmen  ???

Und dann noch ein Tip, der Versicherungsrisiken entscheidend minimieren würde :

Die Baustellenbedingungen werden durch eine Hilfskraft so kontrolliert dass eine Woche nach der Estrichverlegung regelmäßige Stosslüftung oder fachgerechte, künstliche Raumluftentfeuchtung stattfindet. (Raumluftentfeuchtung beginnt an der Decke, über die Wände zur Estrichebene, weil wasserdampfgesättigte Raumluft kalt wird, und nach unten sinkt) (der Estrich trocknet als Letzter !)

Während der künstlichen Raumluftentfeuchtung macht eine Feuchtemessung wenig Sinn, weil das normale, vertikale Feuchtegefälle stark vergrößert wird (Unten nass - oben ganz trocken). Während der Probe-Heizphase macht eine Feuchtemessung keinen Sinn, weil der Feuchtegehalt in der Estrichschicht komplett verschoben wird (Feuchtegefälle horizontal und vertikal). Eine Estrichfeuchte-Messung macht erst ca. 1 Woche nach dem Abstellen des Heizkreislaufs oder der Raumluftentfeuchtung Sinn.

Die Hilfskraft wird Sorge tragen dass auf der Estrichschicht keine Abdeckplanen liegen und abgestellte Ausbaugegenstände so gelagert werden, dass eine Trocknung des Estrichs möglich wird. Wenn das Lagern von Einbauteilen direkt auf dem Estrich erfolgen muss, werden die betreffenden Flächen im Messprotokoll markiert damit eine mögliche Schadensquelle später lokalisiert werden kann. (Digital-Fotos können ruhig schlafen lassen !)

Während dieser wichtigsten Trocknungsmassnahme wird der Feuchtegehalt im Estrich an markierten Messpunkten mit einem elektrischen Messgerät ermittelt und im Messprotokoll notiert damit die Belegereife für den vorgesehenen Nutzbodenbelag erkannt und im Bau-Ablaufplan erfasst werden kann. (planbare Trocknungszeit)

Ein Messprotokoll (Raumskizze mit eingezeichneten Messpunkten und Feuchte-Messergebnissen) ist  PFLICHT,  damit auch der Bauherr erkennen kann wo ein Feuchterisiko vorliegt, und ggf. später, eine mögliche Schadensursache gefunden werden kann.

Kleber - und Oberbelags-Hersteller sollen darstellen, bei welchem DARR-Feuchtegehalt eine Schädigung der Ausgleichsmasse, Kleber/Mörtelschicht, Oberbodenbelag möglich ist, damit der Bodenleger die Belegereife des Estrichs für den vorgesehenen Bodenbelag bewerten kann.

Feuchte-Grenzwerte in Darr-% für un-beheizbare Estriche :

Naturstein/Fliesen

Textile Parkett Linoleum
Zement-Estrich:

2,5

2,3 2,0 1,8
Calciumsulfat-Fliess-Estrich:

1,0

0,8 0,5 0,3

Bodenleger werden den vorgesehenen Bodenbelag dann verlegen wenn der Feuchtegehalt im Estrich so weit gesunken ist, dass er den vorgesehenen Nutzbodenbelag nicht mehr schädigen kann. (Vorschlag : “institutionalisierte Vertreter des Estrichleger-Handwerks” sollten ihre Tätigkeit von der Schadensbearbeitung auf die Schadensvermeidung verlagern, indem sie solche Material-Feuchte-Verträglichkeits-Prüfungen für alle Beteiligten durchführen !!!!)

Sofern diese BBB (Belegereife-Beurteilungs-Bedingungen) nicht klar sind, muss das betreffende Gewerk eine Mängelanzeige beim Bauherrn einreichen, um sich gegen Schadensersatzklagen zu schützen.

Walter Denzel , Malermeister
            Sachverständiger für Betonsanierung im Kraftwerksbau
            Sachverständiger des Farbengrosshandels

N.S.
... wenn wir schon dabei sind : was sagt eigentlich ein Mediziner zu der aktuellen Notwendigkeit mehrere 100 Liter Wasser in einem Estrich dauerhaft ?? einzusperren ?

... und was sagt ein Wohnklima-Experte zu Innenwänden an denen Schimmelpilze wachsen ??? (Kältebrücken ??? - oder immer noch nur die dumme Hausfrau, die nicht richtig lüften kann ?)

... und warum sind Schadensfälle auch bei der “relativen Luftfeuchte”-Messung aufgetreten ? (wenn das Anmachwasser “gebunden” wird, kann es auch keine erhöhten Feuchtewerte im Bohrloch anzeigen, weil noch keine wesentliche Temperaturerhöhung stattfindet !)

Schade, dass diese unnötige Auseinandersetzung jetzt doch öffentlich ausgefochten werden muss. Aus Glaubwürdigkeitsgründen kann ich aber diese Auseinandersetzung nicht mehr verhindern, - was mir meine Kunden nachsehen mögen - ich habe viel zu lange gehofft dass sich das kleine EinMalEins der Bauphysik durchsetzen würde.

 

 

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