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Immer wieder liest man Schadensberichte aus denen wir für die eigene Praxis lernen können. Hier ein Bericht, aus dem man auch lernen kann- jedoch bevor der Schaden eintritt.

Seit einigen Tagen prüft Herr Bodenleger Estriche vor der Verlegung umfangreich auf Feuchtigkeit mit dem neu erworbenen Gerät DNS G-812. 
Vorgestern nun rief er unser Büro um Mithilfe an, da auf einer Baustelle  Werte gemessen wurden, "das kann nicht sein!“
Ein kurzfristig abgestimmter Termin zur Kontrollmessung war schnell gefunden. Immerhin sollen ja nur 120 qm Zweischichtparkett vom Feinsten bis in 3 Wochen auf dieser mit einer Fußbodenheizung versehenen Lastverteilungsschicht verlegt sein; die vom Bodenleger gemessenen Werte ließen dies jedoch nicht zu, der Bauherr drängte auf Fertigstellung.

An sehr vielen Stellen waren die Messungen mit DNS G-812 der vergangenen Tage gut sichtbar markiert, die Werte per Filzstift mit Datum der Messung auf dem Anhydritestrich aufgezeichnet.

Vom Estrichleger ausgewiesene Meßstellen waren nicht vorhanden (s. weiter unten )

Gut sichtbar zu erkennen waren die Meßstellen, sowie die abgelesenen Werte:

Links das Datum der Messung,
in der Mitte die Meßstelle
( Auflagelinie für die Elektroden )
daneben die abgelesenen Werte
ganz rechts die Werte der Kontrollmessung

Übrigens sollen die durch den Estrichleger ausgewiesene Messstelle ( immerhin eine )  mit Zentimeterangabe sauber an den Wänden der jeweiligen Räume beschrieben gewesen sein – dass inzwischen der Putzer und Maler seine Arbeiten beendet hatte, machte diese Art der Dokumentation zum besonderen Lacher.

Eine erste Überprüfung –gemessen wurde an genau den gleichen Stellen wie vor wenigen Tagen- ergab Werte, die leicht niedriger als die alten waren: zwischen 0,9 und 1,1 Gewichts%, bzw. war an feuchteren Stellen ein niedrigerer Messwert gegenüber den Vortagen festzustellen.

Diese Werte wurden in der Mitte des Raumes kontrolliert

Da in diesem Fall mit 2 baugleichen Geräten gleiche Werte gemessen wurden, die Genauigkeit auch am Prüfblock des Geräteherstellers keine Abweichungen zeigte, war eine  Fehlmessung ausgeschlossen. Eigentlich also nichts Auffälliges, denn diese ersten Kontrollen fanden an vielen Stellen in einem! Raum statt; also dort wo erfahrungsgemäß eine schnellere Trocknung stattfindet ( Raummitte ) als auch in den Ecken, wo wenig Sonne oder Zugluft tätig wird. ( Bild oben )

Die Frage nach Funktions- und Belegereifheizen wurde vom ebenfalls anwesenden Installateur bestätigt und später durch Protokoll per Fax  belegt.

Der Knaller kam jedoch, als Herr Bodenleger in das ca. 60qm große zukünftige Wohnzimmer sowie das angrenzende geplante Büro an der Südseite bat. Nahe dem Eingang und in der Mitte des Raumes glänzten die Messwerte 1,1 - 0,9 Gewichts% der vergangenen Tage. ( Bild oben )

Aber an der Fenster Südseite (Bild ganz oben und hier unten) traute man seinen Augen nicht: von 3,0 bis 8,1 war alles an Zahlen zu lesen, was der Filzstift hergegeben hatte.

Diese Werte wurden an der Südseite/Fenster des Raumes kontrolliert

Also: wieder alle markierten Meßstellen kontrolliert – mit der elektrischen Meßtechnik ging das recht schnell, für die 10 Messungen betrug der Zeitaufwand gerade mal 2 Minuten. Die jetzt gezeigten Werte waren differenziert niedriger als die alten. Aber solche Abweichungen zu den Meßergebnissen in der Raummitte!!

Wasser marsch! Daß jede Menge Wasser vorhanden war bewiesen die inzwischen aufgestellten Trockner, die täglich mehrfach geleert werden mußten.

 

Also hier stimmt etwas nicht, die „Vorsicht!“ – Glocken fingen an zu läuten.

Der Heizungsbauer war Gott sei Dank noch anwesend, ebenfalls der überaus nervöse Bauherr, dem Feuchtewerte egal waren: „Sie fangen nächste Woche an, sonst macht das hier ein anderer!“ „Der Estrichlieferant hat bestätigt, dass nach 4 Wochen alles darauf verlegt werden kann“ Ein Kontrollanruf beim Hersteller hat bestätigt: – diese Aussage gibt es nicht!

Ansonsten das, was wohl jeder Betrieb kennt: Drohung des Auftragsentzuges, Folgekosten, Mietausfall,  „dann macht das eben ein anderer“,……..

Nachdem diese ersten Wogen erst einmal geglättet waren, war so etwas wie Detektivarbeit angesagt; woher diese Diskrepanzen der Meßwerte von Raummitte zur Südseite, wo doch die Werte eigentlich niedriger sein sollten : Wasserschaden? Heizrohr durchlöchert? Hat der Maler oder der Putzer Wasser ausgeschüttet? Oder…?

Des Rätsels Lösung kam nach einigen Fragen des „Ausschlußprinzips“ durch Heizungsbauer und Bauherr gemeinsam: „Wissen Sie, die Betondecke war hier nicht in Ordnung“ … und durch entsprechende Gestik und Fingerübungen wurde dargelegt, dass der Anhydritestrich in Richtung Fenster wohl so um die 8-10 cm dick sein muß. „ Hier in der Mitte ist höchstens 4 cm“, so der Heizungsbauer, und der Estrichleger erwähnte darüberhinaus, dass er damals " jede Menge Material" nachliefern mußte.

In einem weiteren Raum hatte dann der Fliesenleger dankenswerterweise den Estrich vor den Spritzern seiner Nassschneidemaschine durch eine dicke PE-Folie geschützt - so um die 90% des Raumes. ( Foto links )

An den unabgedeckten Flächen wurden 0,9 Gewichts% gemessen – woher sollte der Fliesenleger auch wissen, dass der Estrich trocknen muß -kein Kommentar!

Herr Bodenleger hat auf jeden Fall ein „Gesprächsprotokoll“ an den Bauherrn geschickt  und so den „Hinweisbrief“ umgangen, ist damit trotzdem seinen Schreibpflichten nachkommen.

Es stellt sich nur die Frage: was wäre passiert, wenn ohne?

Fakt ist: gestemmt wäre nicht worden, da es keine Meßstelle mehr gab, wenn überhaupt, dann irgendwo einmal mit Risiko.

Herr Bodenleger ist auf jeden Fall froh, dass er hier nicht ins Messer (-eines verdeckten Mangels? ) gelaufen ist. „Gut, dass ich mit dem Gerät so viele Kontrollen machen konnte!“

Ärger und Zeitaufwand sowie horrende Kosten wären vorprogrammiert gewesen, konnten nun in klare Bahnen gelenkt werden.

Es sei erlaubt anzumerken, dass diese Prüfleistung von Institutsseite ohne Kostennote für Herrn Bodenleger durchgeführt wurde, wie übrigens viele weitere Leistungen des ISH nicht immer sofort große Rechnungen nach sich ziehen.

Schlussbemerkung:

Mit Sicherheit wäre dies ein schöner Fall für Anwälte und Gerichte geworden, leider war vor Ort noch keine Einigung über den Verlegetermin gemacht, der derzeitige Stand dieser Auseinandersetzung ist uns nicht bekannt.

Na denn.... ( Erfahrensbericht von Friedhelm Beseke )

 

 

 

   DNS-Feuchtemessung
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