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Gut sichtbar zu
erkennen waren die Meßstellen, sowie die
abgelesenen Werte:
Links das Datum der
Messung,
in der Mitte die Meßstelle
(
Auflagelinie für die Elektroden )
daneben die abgelesenen Werte
ganz rechts die Werte der
Kontrollmessung |
Übrigens sollen die
durch den Estrichleger ausgewiesene Messstelle (
immerhin eine ) mit Zentimeterangabe sauber an
den Wänden der jeweiligen Räume beschrieben gewesen
sein – dass inzwischen der Putzer und Maler seine
Arbeiten beendet hatte, machte diese Art der
Dokumentation zum besonderen Lacher.
Eine erste
Überprüfung –gemessen wurde an genau den gleichen
Stellen wie vor wenigen Tagen- ergab Werte, die
leicht niedriger als die alten waren: zwischen 0,9
und 1,1 Gewichts%, bzw. war an feuchteren Stellen
ein niedrigerer Messwert gegenüber den Vortagen
festzustellen.

Da in diesem Fall
mit 2 baugleichen Geräten gleiche Werte gemessen
wurden, die Genauigkeit auch am Prüfblock des
Geräteherstellers keine Abweichungen zeigte, war
eine Fehlmessung ausgeschlossen. Eigentlich
also nichts Auffälliges, denn diese ersten
Kontrollen fanden an vielen Stellen in einem!
Raum statt; also dort wo erfahrungsgemäß eine
schnellere Trocknung stattfindet ( Raummitte ) als
auch in den Ecken, wo wenig Sonne oder Zugluft tätig
wird. ( Bild oben )
Die
Frage nach Funktions- und Belegereifheizen wurde vom
ebenfalls anwesenden Installateur bestätigt und
später durch Protokoll per Fax belegt.
Der Knaller kam
jedoch, als Herr Bodenleger in das ca. 60qm große
zukünftige Wohnzimmer sowie das angrenzende geplante
Büro an der Südseite bat. Nahe dem Eingang und in
der Mitte des Raumes glänzten die Messwerte 1,1 -
0,9 Gewichts% der vergangenen Tage. ( Bild oben )
Aber an der Fenster
Südseite (Bild ganz oben und hier unten) traute man
seinen Augen nicht: von 3,0 bis 8,1 war alles an
Zahlen zu lesen, was der Filzstift hergegeben hatte.

Also: wieder alle
markierten Meßstellen kontrolliert – mit der
elektrischen Meßtechnik ging das recht schnell, für
die 10 Messungen betrug der Zeitaufwand gerade mal 2
Minuten. Die jetzt gezeigten Werte waren
differenziert niedriger als die alten. Aber solche
Abweichungen zu den Meßergebnissen in der
Raummitte!!
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Daß
jede Menge Wasser vorhanden war bewiesen
die inzwischen aufgestellten Trockner,
die täglich mehrfach geleert werden
mußten. |
Also hier stimmt
etwas nicht, die „Vorsicht!“ – Glocken fingen an zu
läuten.
Der Heizungsbauer
war Gott sei Dank noch anwesend, ebenfalls der
überaus nervöse Bauherr, dem Feuchtewerte egal
waren: „Sie fangen nächste Woche an, sonst macht das
hier ein anderer!“ „Der Estrichlieferant hat
bestätigt, dass nach 4 Wochen alles darauf verlegt
werden kann“ Ein Kontrollanruf beim Hersteller hat
bestätigt: – diese Aussage gibt es nicht!
Ansonsten das, was
wohl jeder Betrieb kennt: Drohung des
Auftragsentzuges, Folgekosten, Mietausfall, „dann
macht das eben ein anderer“,……..
Nachdem diese ersten
Wogen erst einmal geglättet waren, war so etwas wie
Detektivarbeit angesagt; woher diese Diskrepanzen
der Meßwerte von Raummitte zur Südseite, wo doch die
Werte eigentlich niedriger sein sollten :
Wasserschaden? Heizrohr durchlöchert? Hat der Maler
oder der Putzer Wasser ausgeschüttet? Oder…?
Des Rätsels Lösung
kam nach einigen Fragen des „Ausschlußprinzips“
durch Heizungsbauer und Bauherr gemeinsam: „Wissen
Sie, die Betondecke war hier nicht in Ordnung“ … und
durch entsprechende Gestik und Fingerübungen wurde
dargelegt, dass der Anhydritestrich in Richtung
Fenster wohl so um die 8-10 cm dick sein muß. „ Hier
in der Mitte ist höchstens 4 cm“, so der
Heizungsbauer, und der Estrichleger erwähnte
darüberhinaus, dass er damals " jede Menge Material"
nachliefern mußte.
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In einem weiteren Raum hatte dann der
Fliesenleger dankenswerterweise den
Estrich vor den Spritzern seiner
Nassschneidemaschine durch eine dicke
PE-Folie geschützt - so um die 90% des
Raumes. ( Foto links )
An den
unabgedeckten Flächen wurden 0,9
Gewichts% gemessen – woher sollte
der Fliesenleger auch wissen, dass der
Estrich trocknen muß -kein Kommentar!
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Herr Bodenleger hat
auf jeden Fall ein „Gesprächsprotokoll“ an den
Bauherrn geschickt und so den „Hinweisbrief“
umgangen, ist damit trotzdem seinen Schreibpflichten
nachkommen.
Es stellt sich
nur die Frage: was wäre passiert, wenn ohne?
Fakt ist: gestemmt
wäre nicht worden, da es keine Meßstelle mehr gab,
wenn überhaupt, dann irgendwo einmal mit Risiko.
Herr Bodenleger ist
auf jeden Fall froh, dass er hier nicht ins Messer (-eines
verdeckten Mangels? ) gelaufen ist. „Gut, dass ich
mit dem Gerät so viele Kontrollen machen konnte!“
Ärger und
Zeitaufwand sowie horrende Kosten wären
vorprogrammiert gewesen, konnten nun in klare Bahnen
gelenkt werden.
Es sei erlaubt
anzumerken, dass diese Prüfleistung von
Institutsseite ohne Kostennote für Herrn
Bodenleger durchgeführt wurde, wie übrigens viele
weitere Leistungen des ISH nicht immer sofort große
Rechnungen nach sich ziehen.
Schlussbemerkung:
Mit Sicherheit wäre
dies ein schöner Fall für Anwälte und Gerichte
geworden, leider war vor Ort noch keine Einigung
über den Verlegetermin gemacht, der derzeitige Stand
dieser Auseinandersetzung ist uns nicht bekannt.